- Regelung für den Aufenthalt
- Reglement für Tierhalter in unserer Anlage
- Schwimmbadreglement des Camping-Village
TITEL 1) Grundlegende Bestimmungen
1. Besitz und Gegenstand der Regelung – Der Campingplatz Roma Capitol ist von der Gesellschaft Baia Camping Village srl, geleitet und haben ihren legalen Sitz in Salò (Brescia) Piazza Vittorio Emanuele II, 31, Steuernummer (Partita IVA / Codice Fiscale) 03065190989, im Folgenden nur BCV, genannt. Sie bietet ihren Gästen eine Dienstleistung für einen Aufenthalt – den regionalen Gesetzen folgend in denen die Anlagen ihren Sitz haben.
TITEL 2) Verfahren
PUNKT I – Dienstleistung
ABSCHNITT I – Zugelassene Personen
2. Zugang – Die Dienstleistung kann nur von Gruppen von mindestens zwei bis maximal 6 Personen in Anspruch genommen werden. Außerdem kann die Dienstleistung auch an andere Gruppen ausgebreitet werden wenn diese die vorliegende Regelung respektieren. Wenn keine Familien Gruppe vorhanden ist, nimmt sich die Leitung das Recht Gruppen mit Personen unter 25 Jahren in einen speziell dafür vorgesehenen Teil der Anlage, unterzubringen.
3. Besucher – Unsere Kunden können Besucher in der Anlage empfangen. Der Zutritt ist nur während der Öffnungszeiten des Empfangs-Büros der Anlage erlaubt und ist kostenpflichtig. Es sind keine unbegleitete Minderjährige Besucher erlaubt. Die volljährigen Begleitpersonen sind für den Minderjährigen verantwortlich und haften für diese sowohl für BCV aber auch gegen Dritte.
ABSCHNITT II – Buchung und Aufenthaltsdauer
4. Reservierungs – Einschränkungen – Buchung erfolgt ausschließlich durch den Touroperator CVMI srl – Baia Holiday – bis auf einige Sonderangebote von Seiten der BCV. Entnehmen sie die Reservierungsverordnungen dem Katalog und der Web-Seite von Baia Holiday.
5. Ausschlüsse – BCV behält sich das Recht vor, Personen – die nicht die Verordnung befolgen oder ihr nicht gerecht sind – als unerwünscht zurück zuweisen.
PUNKT II: Check
6. Anreise und Anmeldung – Der Empfang unserer Gäste und die Anmeldeformalitäten erfolgt in unseren Empfangsbüros und ausschließlich während den Öffnungszeiten, die in jeder Anlage aushängen. Bei der Anmeldung muss jeder Kunde und deren Besucher persönliche Daten nennen. Falls später Änderungen betreffs Personen, Dienstleistung, Besucher und dergleichen auftreten, müssen diese umgehend im Empfangsbüro gemeldet werden. Wird innerhalb einer Gruppe eine unangemeldete Person festgestellt, wird diese verpflichtet den Aufenthalt vom ersten Tag der Anmeldung der Gruppe zu zahlen, der sie zugehört.
7. Zuweisung der Wohneinheiten – Stellplätzen (Kunden „Villaggio“ und „Campingplatz“). Jeder Kunde hat die Pflicht die Wohneinheit oder den Stellplatz zu belegen, der ihm im Empfangsbüro zugewiesen wurde oder er muss auf einen Bedienstenten warten, der ihn an den Platz begleitet. Das Belegen eines nicht zugewiesenen Stellplatzes ist nur gestattet wenn dies von der Direktion schriftlich genehmigt und in einer neuen Anmeldung bestätigt wird.
PUNKT III: Check – out
8. Abreise – Der Kunde muss am Tag seiner Abreise folgende Zeiten für die freie Übergabe beachten:
– Stellplatz mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt bis max. 10.00 Uhr;
– Wohneinheit (Mobil Haus oder Bungalow) bis max. 9.00 Uhr.
9. Bezahlung – Die Zahlung aller Dienstleistungen für die nicht Sofort-Zahlung Pflicht ist, müssen ausdrücklich in den Kassenstunden erfolgen. Die Begleichung der Rechnung muss am Vortag der Abreise erfolgen es sei denn, das Vorauszahlung von der Leitung ausgemacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet bei Ausfahrt am Abreisetag, den Zahlungsbeleg dem Kontroll-Personal zu zeigen.
10. Kaution – Es kann sein das wir unsere Kunden der Mobil-Häusern oder Bungalow bei Anmeldung um Hinerlegung einer Kaution bitten. Diese Kaution dient eventuelle Schäden an den Häusern oder Ausstattungen zu decken. Diese Kaution wird bei Abreise wieder zurück erstattet es sei denn, dass sich die Leitung das Recht nimmt bei eventuellen schweren Schäden einen Beitrag zu fordern.
TITEL 3) Verhaltensregeln für Kunden und deren Gäste/Besucher
PUNKT I: Verbote
11. Respekt für Vegetation – Es ist verboten jeglichen Einfluss auf die Vegetation der Anlage zu nehmen.
12. Anzünden von Feuern – Es ist strikt verboten offenen Feuer jeder Art auf dem gesamten Gelände der Anlage an zu zünden. Dies erfolgt auf Anordnung der örtlichen Behörden für die Erhaltung des Gemeingutes. Innerhalb der Anlage dürfen Grill benutzt werden aber nur wenn die Wetterlage es zulässt. Bei Wind über Beaufort-Stufe 3 (Windgeschwindigkeit zwischen 5.5 und 8 M/S) dürfen keine Grills gezündet werden. Gaskocher auf den Stellplätzen müssen mit einem Mindestabstand von 1m von der Vegetation aufgestellt werden.
13. Müllentsorgung – Es ist verboten jede Art von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Befolgen sie Anordnungen der Müll-Trennung. Es ist verboten Flüssigkeiten jeder Art außerhalb der dafür Vorgesehenen Entleerungsstellen zu gießen – dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Wohnwagen.
14. Nutzung von Elektrokabel und -Geräten – Es ist verboten Durchgänge, Strassen und gemeinnützige Flächen mit Stromkabel einzuschränken oder zu behängen. Es ist ebenso verboten Stromkabel an Bäumen und Sträuchern zu befestigen. Unser Personal ist berechtigt jederzeit und ohne Ankündigung nicht ordnungsgemäß verlegte Kabel zu entfernen. Dies gilt auch wenn die Kabel nicht normgerecht sind.
15. Verhaltensregel – Es ist verboten Verhaltensweisen einzunehmen, die die öffentliche Ruhe innerhalb der Anlage und auch am Strand vor der Anlage stören könnten. In den Ruhezeiten, die öffentlich Aushängen, ist es verboten Campingartikel auf- oder abzubauen, mit lauter Stimme zu sprechen, mechanische Geräte zu benutzen und Lärm zu erzeugen. Die Leitung kann auf eigener Diskretion für die Animation Ausnahmen gestatten. Auf der gesamten Anlage gilt Verbot für Topless oder FKK. Außerdem ist es verboten nackte Kinder in den Bazar, dem Market, ins Restaurant oder an die Bar zu bringen.
16. Haustiere – Im Innern der Anlage ist der Zutritt für Haustiere erlaubt. Über die Haltung von Haustieren geben die entsprechenden, aufgeführten Reglemente Auskunft.
17. Änderungen am Stellplatz – Es ist verboten die Beschaffenheit der Stellplätze zu ändern es sei denn das diese dienen, den Wetterverhältnissen zu folge, Personen und Sachen zu Schützen. Der Gast muss den Platz auf eigene Verantwortung und Kosten wieder so richten, wie er ihn erhalten hat.
18. Spielplatz – Das Benutzen des Spielplatzes ist nur gestattet für Kinder über 3 Jahren und bis maximal 12 Jahren. Die Nutzung ist nur in den von der Leitung vorgeschrieben Uhrzeiten zugelassen und die Kinder müssen von volljährigen Personen begleitet werden. Sie haften für die Kinder mit BCV und gegen Dritte.
19. Die Nutzung der Stromversorgungsanlagen – Die Nutzung der Stromversorgungsanlagen auf den Stellplätzen ist ausschließlich für Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans und Haushaltsgeräte vorgesehen. Es ist streng verboten, diese Anlagen zum Aufladen von Elektroautos zu verwenden, da dies zu Störungen im Stromnetz und in Ihrem Auto führen kann. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot behält sich die Direktion des Camping Village das Recht vor, für jeden einzelnen Verstoß eine Strafe von 300,00 Euro zu verhängen.
PUNKT II: Benutzung von motorbetriebenen Fahrzeugen in der Anlage
20. Autos – Das Benutzen des Autos in der Anlage ist nur gestattet für Aus- und Einladen bei Ankunft bzw. Abreise, Auf- und Abbauen der Zelten und Wohnwagen. Diese Aktivitäten dürfen nicht mehr als insgesamt zwei Stunden in Anspruch nehmen oder müssen schriftlich von Leitung genehmigt werden. Es ist nicht gestattet, innerhalb der Anlage Fahrzeuge, Wohnwagen oder Boote zu waschen.
20. Wohnmobile – Der Einlass von Wohnmobilen ist nur gestattet wenn sie ordnungsgemäß zugelassen und zum Übernachten geeignet sind. Das Personal hat das Recht sich die Papiere ausweisen zu lassen um dies zu kontrollieren.
21. Einschränkungen – Minderjährige haben nur in Begleitung der Eltern Zutritt zu den Spielsalons. Die Benützung der Sporthallen ist Minderjährigen unter 16 Jahren untersagt. Es ist nicht gestattet Fahrräder mit auf den Spielplatz zu nehmen.
22. Verkehr – Der Verkehr innerhalb des Campingplatzes ist unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung entsprechend den jeweiligen Beschränkungen, Auflagen, Fahrzeugeigenschaften usw. erlaubt. Für den Verkehr innerhalb des Campingplatzes ist eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vorgeschrieben. Die Mitarbeiter des Campingplatzes sind befugt, dem Minderjährigen das Fahrrad wegzunehmen, wenn er es mit einer Geschwindigkeit fährt, die die im vorstehenden Absatz genannte Grenze überschreitet oder eine Gefahr für andere darstellt; das Fahrrad wird dem Erwachsenen, der für den Minderjährigen verantwortlich ist, zur Verfügung gestellt.
23. Parkplätze – Die Anlage verfügt über Parkplätze in jeder zugewiesenen Zone, es ist verboten, Notausgänge oder Fluchtwege zu blockieren. Bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug abgeschleppt. Bei wiederholtem Fehlverhalten (3 mal), kann die Leitung das Fahrzeug bis zur Abreise einbehalten.
PUNKT III: Regelung bei Notfällen
24. Brandsituation – Auf der gesamten Anlage sind Lautsprecher und Sirenen angebracht die im Fall eines großen Brandes, Alarm auslösen. Falls dies eintritt, sind unsere Gäste gebeten, sich ordentlich und in Ruhe in die ausgeschilderten vorläufigen Meeting Points zu begeben. Hier werden sie dann von unserem Notfall-Personal an die generelle Sammelstelle vor der Anlage gebracht.
25. Andere Notfallsituationen – Bei sanitären Notfällen, schlimmen Naturereignissen, Sachlagen der allgemeinen Sicherheit und bei Notfällen im Meer, können sie unser Personal um Rat bitten oder sich die notwendigen Notrufnummern im Aushang am Eingang der Anlage besorgen.
TITEL 4) Verantwortung
26. Verantwortung der Kunden und oder der Gäste – Die Kunden und/oder deren Gäste Haften persönlich mit BCV für Schäden an Personen oder Sachen die durch Fehlverhalten und in nicht Einhaltung der Regelungen verursacht werden. BVC behält sich das Recht vor, Schadensansprüche an sie zu wenden. Jeder Kunde ist gebeten, Wertgegenstände und persönliche Dinge gut zu verfahren. Die Leitung übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl für Wertgegenstände die der Leitung nicht ausgehändigt wurden. Die Leitung übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für Schäden an Fahrzeugen oder Wohnmobilen/Wohnwagen für herab fallenden Ästen oder Pinien.
Verantwortung Gesellschaft – BCV Die Leitung lehnt jede Verantwortung für verlorene oder gestohlenen Gegenstände, Schäden an Personen und Dingen ab, die nicht auf Schuldverhalten unseren Personals zurück zuführen sind oder durch Naturereignisse provoziert wurden.
27. Auflösung des Vertrages – Die Nicht-Einhaltung der Art. 11 und 12 des vorliegenden Vertrages, führt zur direkten Auflösung des Vertrages und verpflichtet den Gast die Anlage binnen 6 Stunden ab Mitteilung zu verlassen. Er ist verpflichtet den gesamten vereinbarten Betrag zu leisten auch wenn der Aufenthalt kürzer als vereinbart war, eventuell auf Kautions-Rückgabe zu verzichten und darüber hinaus hat BCV das Recht auf Schadenersatz zu klagen. Verspätet sich ein Gast bei Anreise mehr als 10 Uhr des darauffolgenden Tages ohne Mitteilung an BCV zu leisten, kann BCV den Vertrag unmittelbar kündigen und Schadensersatz fordern.
TITEL 5) Endregelungen
28. Änderungen – Jede Änderung im Vertrag der Dienstleistungen muss öffentlich bekannt gemacht werden und muss deswegen im Aushang am Eingang der Anlage ausgehängt werden. Diese Änderungen dürfen nicht gegen die Grundregeln des Vertrages gehen. Änderung für einen Einzelnen Kunden müssen diesem schriftlich mitgeteilt werden und er muss diese Schreiben auf Verlangen vorzeigen. Die Vorzüge die aus dieser Änderung kommen, sind nicht automatisch auf Dritte übertragbar.
29. Streitigkeiten – Das italienische Recht und seine Gesetze, sind Grundlagen für diesen Vertrag und bindend.
30. Übertragbarkeit des Vertrages – Der vorliegende Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten die aus ihm erfolgen, kann ohne Einverständnis von Seiten des Kunden – für eine Fusion oder Verkauf auch nur in Teilen die exklusiv BCV betreffen, übertragen werden. BCV akzeptiert von Seiten des Kunden keine Übertragung des Vertrages an Dritte.
31. Abschließende – Klauseln Falls BCV gegenüber einigen Gästen und oder deren Besuchern Vorzüge einräumt die vom vorliegenden Vertrag abweichen, schließt das nicht aus, dass die übrigen Pflichten oder Rechte des gleichen Abschnittes, nicht berücksichtigt werden müssen. Sollte jedoch auch nur ein Klausel vom Gesetz abweichen, gilt die ganze Regelung nicht. Die Annahme dieses Vertrages beinhaltet das Einhalten von allen aufgeführten Klauseln; Pflichte und Rechte beider Vertragspartner. Mit der Annahme dieses Vertrages erlöschen alle vorhergehende schriftliche und auch mündliche Verträge und werden nichtig sowohl zwischen den beiden Vertragspartner und auch gegen Dritte. Jede Änderung an diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen, nicht Einhaltung bewirkt Nichtigkeit.
In unserer Campinganlage sind Haustiere durchaus willkommen. Andere Feriengäste sollen sich dadurch nicht beeinträchtigt fühlen.
Die Haltung von Haustieren ist auf bestimmten Stellplätzen und in einigen Mobile Homes erlaubt, jedoch höchstens 2 Tiere pro Einheit. Für Ausnahmebewilligungen kann man sich an die Direktion wenden. Im Sektor Resort, SunLodge und Clever sind keine Haustiere zugelassen.
Wir bitten Sie, folgendes Reglement zu beachten sowie die Anweisungen zu befolgen und zu respektieren:
1. Das Mitbringen von Haustieren muss im Rahmen der Anmeldung, spätestens bei der Ankunft gemeldet werden.
2. Beim Check-In muss der nachgeführte Impfschein der Direktion vorgelegt werden, der Auskunft über den Gesundheitszustand und die aktualisierten Impfungen des Tieres gibt.
3. Die Direktion behält sich vor, Haustiere, die nicht den Vorgaben oder der Angaben des Halters entsprechen, zurückzuweisen.
4. Innerhalb der Camping-Anlage stehen Dispenser mit kompostierbaren Hundekotbeutel zur Verfügung.
5. Zur Erledigung ihrer Bedürfnisse sind die Tiere ausserhalb der Camping-Anlage zu führen. Die Exkremente sind unverzüglich mit der dafür vorgesehenen Schaufel und dem Kotbeutel zu entsorgen.
6. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Stellplatz oder um die Wohneinheit herum gelassen werden.
7. Ausserhalb des eigenen Stellplatzes oder der Wohneinheit müssen Tiere immer an der Leine gehalten werden. Ist ein Tier aggressiv, muss es einen Maulkorb tragen.
8. Es ist verboten, Haustiere im Meer baden zu lassen. Entsprechende Weisungen der örtlichen Hafenpolizei untersagen dies.
9. Nicht alle Zonen der Camping-Anlage sind für Haustiere vorgesehen. Im Speziellen ist es verboten Tiere ins Innere des Empfangs (Reception), in den Supermarkt, die Sportanlagen, den Spielpark und in das Schwimmbad mitzunehmen. Im Restaurant sind die Tiere in den vom Personal zugewiesenen Bereichen erlaubt.
10. Es ist nicht erlaubt, Tiere in die Hygienezone der Anlage zu führen. Es ist absolut verboten, Tiere in der Hygienezone zu duschen. Tiere dürfen nur in den vom Personal angewiesenen Stellen des Camping-Village gewaschen werden.
11. Halter müssen sich darum bemühen, dass ihre Tiere innerhalb der Anlage keinen Schaden an Installationen oder Geräten anrichten oder andere Gäste belästigen
12. Während des Aufenthalts im Camping-Village erwarten wir von Haltern den absoluten Respekt der Hygienevorschriften. So ist es auch strengstens verboten, die zur Verfügung gestellte Wäsche für Tiere zu benutzen und sie mit in den Sanitärbereich zu nehmen. Ebenfalls ist es untersagt, Tiere auf Möbel jeglicher Art, im Speziellen auf Betten steigen zu lassen.
13. Halter tragen die volle Haftung gegenüber Camping-Village für durch ihre Haustiere verursachte Schäden.
14. Tiere, die gefährlichen Rassen angehören (siehe Verfügung des Gesundheitsministerium Nr. 213 vom 10.09.2004) oder übergrosse Tiere (max. 30 kg) ist der Aufenthalt innerhalb der Anlage des Camping-Village nicht erlaubt.
15. Alle Benutzer von Camping-Village haben Kenntnis dieses Reglements und bestätigen den Erhalt einer Kopie bei der Reservation oder im Moment des Eintritts in den Park, und die Akzeptanz der Vorschriften.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste bei Widerhandlung vom Campingplatz wegzuweisen oder Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten, dies im Besonderen hinsichtlich der Punkte 5 und 6. Die Leitung duldet absolut kein Misshandeln von Tieren in der Camping-Village Anlage. Auch nicht als Besitzer am eigenen Tier. Das Misshandeln von Hunden wird unverzüglich bei der zuständigen Behörde verzeigt!
ALLGEMEINE SCHWIMMBADORDNUNG
1. Der Zugang zu den Schwimmbädern ist gratis. Auch wenn die Direktion, während der Öffnungszeiten der Schwimmbäder, die ständige Beaufsichtigung durch die Bademeister garantiert, lehnt Sie jedoch jegliche Verantwortung für Unfälle, Schäden oder Verlust ab, die durch Unvorsichtigkeit oder Unerfahrenheit entstehen.
2. In den Schwimmbädern herrscht eine Badekappenflicht für alle Badegäste.
3. Vor dem Betreten der Schwimmbäder ist es für die Badegäste verpflichtend, sich zu duschen und in einem vorgesehenen Becken, die Füße zu reinigen.
4. Die Badegäste dürfen keine ansteckende Krankheiten oder Hautkrankheiten, Verletzungen sowie offene und verbundene Wunden oder Warzen haben.
5. Es ist untersagt, Flossen, Taucherbrillen oder für andere Badegäste gefährliche Gegenstände zu benutzen.
6. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schwimmbadgelände verboten.
7. Der Alkoholkonsum ist im Schwimmbadgelände verboten. Betrunkenen Badegästen ist der Zutritt nicht gestattet.
8. Der Zutritt zum Whirlpool-Becken ist unter 16 Jahren nicht gestattet.
9. Tauchen und Unterwasserübungen sind verboten.
10. Luftmatratzen, Schwimmreifen, Bälle oder andere aufblasbare Plastikspielzeuge sind in den Schwimmbecken verboten.
11. Es ist verboten Hunde oder andere Haustiere in den Schwimmbadbereich mitzubringen.
12. Die Nichtschwimmer werden gebeten, in denen für Sie geeigneten Becken zu bleiben. Sollte dies nicht respektiert werden, haftet die Direktion für keinerlei Unfälle.
13. Es ist verboten im Bereich des Schwimmbades zu laufen, vom Beckenrand ins Wasser zu springen oder jemanden hineinzuwerfen.
14. Die Direktion haftet nicht für Unfälle oder Schäden an Personen oder Gegenständen, genauso wenig für Diebstähle, falls diese durch Unvorsichtigkeit der Badenden verursacht werden.
15. Aus hygienisch-gesundheitlichen sowie aus technischen Gründen können die Schwimmbecken jeder Zeit so lange geschlossen werden, bis die Sicherheit der Gäste wieder gewährleistet ist.
16. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Bevollmächtigten das Schwimmbad betreten.
17. Alle Nichtschwimmer müssen Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten tragen und dürfen nicht unbeaufsichtigt schwimmen.
18. Babys und Kleinkinder müssen spezielle Schwimmwindeln oder Inkontinenz-Slips tragen.
19. Es wird empfohlen, nach einer Mahlzeit mindestens 2 Stunden zu warten bevor man baden geht.
20. Das diensthabende Personal ist jederzeit ermächtigt, zwecks Einhaltung dieser Schwimmbadordnung einzugreifen und Zuwiderhandelnde gegebenenfalls aus dem Schwimmbad zu verweisen.